1.
Geltungsbereich
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Diese
Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen. Der Nutzer
der Website kann hier die Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen Leistungen
entsprechend seinen Wünschen und Angaben untersuchen und Reisen sowie andere
Leistungen buchen. Des weiteren stehen allgemeine Reiseinformationen und -
hinweise zur Verfügung.
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2. Vermittlung
von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
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1.
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Wir
treten als Vermittler zwischen dem Veranstalter von (Pauschal-) Reisen
sowie sonstigen Anbietern von Leistungen und dem Kunden (Nutzer dieser
Website) auf und sind nicht als Vertragspartner an der Erbringung der
Leistung beteiligt. Anderes gilt nur, wenn wir im Angebot von Leistungen
als Veranstalter benannt oder gekennzeichnet sind; in diesem Fall gelten
unsere in Teil D) geregelten Reisebedingungen.
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2.
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Die
von uns im Internet dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches
Vertragsangebot von uns oder des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters
dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des
Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot
ab. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn dem Kunden eine
Annahmeerklärung zugeht. Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen
(d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben),
stellen keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag mit dem Kunden kommt
bei einer verfügbaren Reise oder Leistung mit dem Veranstalter oder
Leistungserbringer zustande, wenn dieser die Annahme des Angebots des
Kunden erklärt.
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3.
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Wir
übernehmen keinerlei Haftung für die Durchführung der auf der Website
präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angebote und geben keine
Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der auf der Website
dargestellten Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist der
jeweilige Veranstalter/ Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag schließt.
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3.
Serviceentgelt
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1.
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Der
Kunde beauftragt uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit,
ihn im Hinblick auf die Leistungen der Veranstalter bzw. Anbieter zu
beraten und ihm diese vermitteln. Zum Teil werden hierfür Serviceentgelte
erhoben.
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2.
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Das
Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Veranstalter bzw.
Anbieter zu zahlen und sofort fällig. Im Rahmen der Vermittlung von
Pauschalreisen hat der Kunde nur für in der Preisliste aufgeführte
Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu entrichten, es sei
denn, es wird individuell etwas anderes vereinbart.
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4. Einbeziehung
von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
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Für
das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter bzw.
Leistungserbringer gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters
bzw. deren Leistungsträger. Diese Vertragsbedingungen und die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen
benannt und verfügbar gemacht. Darin können z. B. Zahlungsbedingungen,
Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung
sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein. Der Kunde ist verpflichtet
sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren Vertragsbedingungen
und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen
Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der
Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem
Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann
sich der Kunde nicht berufen.
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5. Pflichten
des Kunden
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Mängel
unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Uns
ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft,
entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit
eine zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben
Ansprüche aus deliktischer Haftung.
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6.
Versicherungen
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Wir
weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von
geeigneten Versicherungen, insbesondere
- einer
Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur
Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit,
- Reisegepäckversicherung,
- Auslandskrankenversicherung
hin.
Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der
genannten oder weiterer Versicherungen obliegt ausschließlich dem Kunden.
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7. Zahlung des
Preises
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1.
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Soweit
wir Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellen und diesbezügliche
Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für Rechnung des
jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Unberührt bleiben die Rechte zur
Einziehung uns zustehender Serviceentgelte.
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2.
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Die
Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) sowie sonstigen Regelungen des jeweiligen Veranstalters bzw.
Anbieters. Soweit wir Zahlungen für Veranstalter einer Pauschalreise
entgegennehmen, so dürfen wir vor Ende der Reise erst nach Erteilung des
Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den
Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir in einem
solchen Fall im Auftrag des Veranstalters erst nach Übermittlung des
Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises.
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3.
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Wir
behalten uns vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung
oder bei Banklastschrift an den Kunden weiterzuberechnen.
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8. Haftung
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1.
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Wir
haften nicht für den Vermittlungserfolg oder die Erbringung der Leistung
selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der erforderlichen
Sorgfalt vorgenommen wird. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften
im Rahmen des Gesetzes haften wir für die sorgfältige Auswahl der
Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Eine Haftung
für die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht gemäß § 676 BGB nicht. Dies
gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
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2.
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Wir
sind in dem uns zumutbaren Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der
Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten,
insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt
der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind.
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3.
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Wir
übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
Zuverlässigkeit sowie Zulässigkeit von fremden Inhalten, es sei denn, es
treffen uns diesbezüglich gesetzliche Haftungsgründe.
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4.
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Wir
haften nicht für den nicht von uns zu vertretenden Verlust, Untergang oder
Beschädigung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-) Reisen und Leistungen beruhen auf
den Angaben der Veranstalter bzw. Anbieter. Diese stellen keine Zusicherung
von unserer Seite dar. Sämtliche auf der Website präsentierten Leistungen
sind nur begrenzt verfügbar. Wir haften nicht für die Verfügbarkeit einer
Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit uns fehlerhafte
oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und
branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung
von uns für das Kennenmüssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
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Vorbemerkung:
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Bitte
beachten Sie, dass diese nachstehenden Reisebedingungen nur für die Fälle
Anwendung finden, in den wir Veranstalter der von Ihnen gebuchten Reise im
Sinne des § 651a Abs. 1 BGB sind. Lesen Sie bitte hierzu insbesondere auch
die im Teil A) Vorbemerkungen
niedergelegten Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen die Veranstaltung
einer (Pauschal-) Reise vorliegt.
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1. Abschluss
des Reisevertrages
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1.
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Mit
der Anmeldung bietet der Kunde uns als Veranstalter den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt unter Nutzung der
dafür vorgesehenen Buchungsroutine im Internet. Lediglich in den Fällen, in
denen dies ausdrücklich in der Reisebeschreibung, der Buchungsroutine, dem
Katalog, oder dem Prospekt niedergelegt ist, kann die Anmeldung in der dort
benannten Form auch schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax bzw.
Email erfolgen.
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2.
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Die
von uns im Internet oder in sonstigen der Buchung zugrunde liegenden
Beschreibungen der Reiseleistungen dargestellten Angebote stellen KEIN
verbindliches Vertragsangebot dar.
Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars
gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt
durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
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3.
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Eventuell
von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den
Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes
dar.
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4.
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Der
Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner
bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel bei Buchungen im Internet durch
eine elektronisch übermittelte Annahmeerklärung. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss stellen wir die Reisebestätigung zur Verfügung.
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2. Leistungen
sowie Leistungsänderungen
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1.
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Andere
Beschreibungen der Reiseleistungen einschließlich der dortigen Preisangaben
werden nur und lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie in der im
Internet veröffentlichen Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich Bezug
genommen wird. Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene
zusätzliche Vereinbarungen.
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2.
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Änderungen
und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von
uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen.
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3.
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Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
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4.
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Wir
sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
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5.
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Im
Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde
berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage
sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem
Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer
Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu
machen.
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3. Zahlung des
Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
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1.
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Vor
Ende der Reise dürfen wir erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im
Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und
annehmen. Eine Anzahlung fordern wir erst nach Übermittlung des
Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises. Die Anzahlung
wird auf den Preis angerechnet. Die Restzahlung wird drei Wochen vor
Reiseantritt bei uns eingehend fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.2 genannten
Grund abgesagt werden kann.
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2.
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Dauert
die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein
und übersteigt der Reispreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
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3.
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Sie
erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen
ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der
Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher oder
Ihre Legitimation per Fax, Email, mündlich oder in ansonsten geeigneter
Weise übermitteln.
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4.
Preiserhöhung
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1.
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Wir
behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
1.
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Erhöhen
sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
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a)
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
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b)
In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die
Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den
sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom
Reisenden verlangen.
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2.
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Werden
die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder
Flughafengebühren, gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
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3.
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Eine
Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung
führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten sowie bei
Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
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4.
|
Im
Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir den Reisenden
unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung ist nur
zulässig, wenn sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reistermin verlangt
wird. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne
Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage
sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem
Angebot anzubieten.
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5.
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Der
Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die
Änderung des Reisepreises uns gegenüber geltend zu machen.
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5. Rücktritt
durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung
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1.
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Sie
können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter verliert
den Anspruch auf den Reisepreis, soweit der Kunde vor Reisebeginn
zurücktritt oder die Reise nicht antritt. Bei Rücktritt oder Nichtantritt
der Reise kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt
nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Bei
der Berechnung des Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu
berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter
Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes
des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt
berechnen:
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a)
bei Flugpauschalreisen:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt
20%
- ab dem 29. bis 22. Tag vor
Reiseantritt 30%
- ab dem 21. bis 15. Tag vor
Reiseantritt 40%
- ab dem 14. bis 7. Tag vor
Reiseantritt 50%
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%
- ab Nichtantritt 75%
b)
bei Kreuzfahrten:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt
25%
- ab dem 29. bis 22. Tag vor
Reiseantritt 40%
- ab dem 21. bis 15. Tag vor
Reiseantritt 60%
- ab dem 14. vor Reiseantritt 80%
c)
Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Appartements:
- zum 61. Tag vor Reiseantritt 20%
- dem 60. bis 35. Tag vor
Reiseantritt 50%
- dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%
2.
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Dem
Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte
Pauschale.
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3.
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Wir
empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
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4.
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Auf
Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes
des Reiseantritts, der Beförderungsart, der Unterkunft, o.ä.) besteht kein
Anspruch. Erfüllen wir den Umbuchungswunsch gleichwohl werden pauschal EUR
25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen EUR 15,- pro Person ) berechnet.
Nach Beginn der in Ziffer 5.1. genannten Fristen ist eine Umbuchung
grundsätzlich ausgeschlossen.
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6. Nicht in
Anspruch genommene Leistungen
|
|
Bei
nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen
vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden wir uns bei
den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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7. Kündigung
durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden
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Wir
können nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer
Frist kündigen,
wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig
stören oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die
sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung
behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis; wir müssen uns jedoch
den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die wir aus der anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch
genommenen Leistung erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
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8. Rücktritt
wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
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1.
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Wegen
Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl können wir nur dann zurücktreten,
wenn
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a)
in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise die Mindestteilnehmerzahl
und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor Reisebeginn die Rücktrittserklärung
beim Reisenden zugegangen sein muss, benannt wurde und
|
|
b)
auf diese Angaben in der Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen
wurde.
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2.
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Ein
Reiserücktritt muss spätestens am 23. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt
beim Reisenden zugegangen sein. Ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann,
erfolgt die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich.
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3.
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Wird
die Reise wegen des Rücktritts nicht durchgeführt, wird die geleistete
Zahlung unverzüglich zurückerstattet.
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9.
Mitwirkungspflichten des Kunden
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1.
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Sie
sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten.
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2.
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Sie
sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der
örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Besteht eine örtliche
Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an uns direkt zu richten.
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3.
|
Wird
eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der
Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der
Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in
seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform
empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge
eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht
zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur
dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach
aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er
schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von
Interesse waren.
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4.
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Schäden
oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen
bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch
binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei
Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung
spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur
Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der
zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der
Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck
der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters
anzuzeigen.
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|
10. Ausschluss
von Ansprüchen und Verjährung
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1.
|
Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber
dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der
Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
|
2.
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Die
Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der
Reisende oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der
Hemmung ein.
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3.
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Ansprüche
aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
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11. Pass-,
Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
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1.
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Wir
stehen dafür ein, dass Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen
Gemeinschaft sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet werden. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
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2.
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Wir
haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu
vertreten ist.
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3.
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Der
Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der
Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch den
Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet wurde.
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4.
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Der
Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions- und Impfschutz sowie
andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher
Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf
allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
wird verwiesen. Unberührt bleiben unsere gesetzlichen Informationspflichten.
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|
12.
Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
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Nach
der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden bei der
Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im
Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende
Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinlich
durchführende Fluggesellschaft zu benennen und danach der Reisende
entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft
feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der
Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich hierüber zu informieren. Die
Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO
2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der
Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine
Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus
dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist,
bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich
vorbehalten.
Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte
"gemeinschaftliche Liste" unsicherer Fluggesellschaften ist auf der
Internet-Seite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de abrufbar.
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